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   BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81   

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https://dejure.org/1982,1558
BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81 (https://dejure.org/1982,1558)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1982 - 2 StR 622/81 (https://dejure.org/1982,1558)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81 (https://dejure.org/1982,1558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81
    Er wollte sich nämlich nach den Feststellungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang schaffen, wobei der Gewerbsmäßigkeit weder entgegensteht, daß er auf Grund eines Gesamtvorsatzes handelte (vgl. BGHSt 26, 4, 8 und BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76 -), noch daß er sich unter anderem Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77 -).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (vgl. BGH NJW 1981, 1221 mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 21. Januar 1981 - 2 StR 636/80 -, ferner Schmidt MDR 1978, 5, 6 VI und 1981, 881, 883 VII letzter Absatz).
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (vgl. BGH NJW 1981, 1221 mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 21. Januar 1981 - 2 StR 636/80 -, ferner Schmidt MDR 1978, 5, 6 VI und 1981, 881, 883 VII letzter Absatz).
  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77

    Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81
    Er wollte sich nämlich nach den Feststellungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang schaffen, wobei der Gewerbsmäßigkeit weder entgegensteht, daß er auf Grund eines Gesamtvorsatzes handelte (vgl. BGHSt 26, 4, 8 und BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76 -), noch daß er sich unter anderem Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77 -).
  • BGH, 21.01.1981 - 2 StR 636/80

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Rauschgiftsüchtigen - Bindung des Gerichts an

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (vgl. BGH NJW 1981, 1221 mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 21. Januar 1981 - 2 StR 636/80 -, ferner Schmidt MDR 1978, 5, 6 VI und 1981, 881, 883 VII letzter Absatz).
  • BGH, 25.08.1976 - 2 StR 303/76

    Anwendbarkeit des gewerbsmäßigen Handelns von Betäubungsmitteln bei Annahme eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81
    Er wollte sich nämlich nach den Feststellungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang schaffen, wobei der Gewerbsmäßigkeit weder entgegensteht, daß er auf Grund eines Gesamtvorsatzes handelte (vgl. BGHSt 26, 4, 8 und BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76 -), noch daß er sich unter anderem Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77 -).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Zwar kann straferschwerend ins Gewicht fallen, daß der Täter nicht nur dieses Regelbeispiel verwirklicht, sondern auch gewerbsmäßig gehandelt hat (BGH, Urt. vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85; vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).
  • BGH, 09.12.1986 - 5 StR 504/86

    Tatrichterliche Würdigung bei gewerbsmäßigem Betäubungsmittelhandel

    "Der Beschwerdeführerin ist zwar einzuräumen, daß dieser Strafschärfungsgrund auch vorliegen kann, wenn 'sich ein Täter die Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld beschaffen will' (BGH, Beschl. v. 23. Harz 1977 - 3 StR 70/77 - und Urt. v. 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81 -); Gewinnsucht ist für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 20. März 1979 - 1 StR 689/70 -).
  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 516/89

    Voraussetzungen der Annahme eines gewerbsmäßigen Handelstreiben mit

    Ein solches Handeln ergeben die Feststellungen nicht; es ist auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen, daß der Angeklagte sich durch wiederholten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen wollte (BGH, Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81; BGH StV 1983, 281, 282; BGH, Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 StR 143/84).
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 505/84

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung einer erheblich verminderten

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, z.B. wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (vgl. BGH NJW 1981, 1221 mit weiteren Nachweisen sowie Urteile vom 21. Januar 1981 - 2 StR 636/80 - und vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81 -, ferner Schmidt MDR 1978, 5, 6 VI und 1981, 881, 883 VII letzter Absatz).
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